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Marihuana
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Dieser Artikel behandelt Marihuana, für die Pflanzengattung siehe Hanf, für weiterführende Informationen über die Droge siehe Cannabis als Rauschmittel
Marihuana
Struktur des Marihuana-Hauptwirkstoffs TetrahydrocannabinolMarihuana (umgangssprachlich Gras) bezeichnet die getrockneten harzhaltigen weiblichen Blütenstände und Blätter der Hanfpflanze, welche als Droge konsumiert werden.[1] Neben dem Haschisch und dem Haschischöl ist es eine Form von Cannabisdrogen. Die Blüten des Cannabis bilden an der Blattoberfläche sogenannte Trichome, an denen die Pflanze das cannabinoidhaltige Harz bildet. Der im Harz enthaltene Hauptwirkstoff ist das Terpenoid Tetrahydrocannabinol (THC). Weitere Cannabinoide in signifikantem Maß sind Cannabidiol (CBD) und Cannabinol (CBN), neben mehreren Hundert weiteren vorkommenden Stoffen.
In Deutschland sind laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung und Erwerb von allen Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf strafbar bzw. genehmigungspflichtig. Im Gesetzestext ist die ganze Pflanze unter Cannabis (Marihuana) verankert.[2][3]
Sorten des Hanf, die für die kommerzielle Nutzung abseits der Verwendung als Rauschmittel angebaut werden, bezeichnet man als Nutzhanf. Dabei handelt es sich vor allem um Sorten von Cannabis sativa (Nutzhanf) und dessen Kulturform Cannabis sativa var. sativa, die unter 0,3 % THC (delta-9-Tetrahydrocannabinol) enthalten und nicht wie bei Marihuana um Cannabis sativa var. indica. Auch deren Anbau aber ist nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt. Siehe Rechtliche Aspekte von Cannabis
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Geschichte
2 Begriffsgeschichte
3 Wirkstoffgehalt und Biosynthese
4 Anbau und Konsum
5 Rechtslage (Historie)
5.1 Deutschland
5.2 Niederlande
5.3 USA
6 Siehe auch
7 Weblinks
8 Einzelnachweise
Geschichte
Die ersten Schriften zur medizinischen Nutzung von Cannabis, für die aufgrund der hohen Menge der darin enthaltenen Cannabinoide fast ausschließlich die weibliche Blüten der Hanfpflanze verwendet werden, gehen auf ein zirka 4.700 Jahre altes chinesisches Lehrbuch über Botanik und Heilkunst zurück. Der älteste Marihuanafund datiert auf die Zeit um 700 v. Chr. und war eine Grabbeigabe.[4] Cannabis wurde seit dem ersten Kreuzzug (1096–1099) in die Volksmedizin eingeführt und figurierte in vielen Klostermedizinen. Anwendungsbereiche waren rheumatische und bronchiale Erkrankungen, auch wurde Cannabis allgemein als Opiumersatz verschrieben. Ab dem 16. Jahrhundert fand Cannabis Eingang in die Kräuterbücher. Im 19. Jahrhundert wurde es außerdem gegen Migräne, Neuralgie, epilepsie-ähnliche Krämpfe, Schlafstörungen und anderes eingesetzt. Marihuana war, bis es im Jahre 1898 von Aspirin bedrängt und schließlich als Heilmittel durch eine breite Palette neuer, synthetischer Arzneimittel abgelöst wurde, in Amerika das am häufigsten benutzte Schmerzmittel. Zwischen 1842 und 1900 machten Cannabispräparate dort die Hälfte aller verkauften Medikamente aus.[5] In Europa und damit größtenteils auch in der Schweiz waren zwischen 1850 und 1950 über 100 verschiedene Cannabismedikamente erhältlich.[6] Wegen Dosierungsschwierigkeiten, paradoxen Wirkungen und der Entwicklung synthetischer Medikamente nahmen die Verschreibungen im 20. Jahrhundert ab, bis Cannabis ca. Mitte des 20. Jahrhunderts fast weltweit komplett verboten wurde. Heute ist die medizinische Anwendung von Cannabis in vielen Ländern wieder erlaubt. In Österreich aber ist es immer noch praktisch nicht möglich, Cannabis legal als Medikament zu bekommen.[7]
Begriffsgeschichte
Das Wort marihuana, auch mariguana geschrieben, stammt aus dem mexikanischen Spanisch. Die weitere Herleitung ist ungewiss, möglicherweise stammt das Wort aus einer Indianersprache. Die häufig kolportierte Herleitung vom spanischen Vornamen Mary Juana ist eine irrige Volksetymologie, die nach der Entlehnung des Wortes ins Englische wohl in den USA aufkam. So erklärt sich auch die Schreibvariante marijuana, die erst im englischen Sprachraum entstand und im spanischen nur selten anzutreffen ist.[8] Oft wird Marihuana auch als Anglizismus „Mary Jane“ bezeichnet. In Jamaika wird Marihuana auch als Ganja, dem indischen Wort für Hanf, bezeichnet[9].
Die Begriffe Cannabis und Marihuana werden jedoch oft synonym verwendet. Die Gesetzgeber in Deutschland unterscheiden in diesem Fall nicht zwischen dem Rohstoff und der Droge, so dass beispielsweise in Deutschland die Droge im Anhang zum BtMG als Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile)[10] erwähnt wird. Dies führt dazu, dass auch in offiziellen Dokumenten immer wieder von „Marihuanapflanzen“ gesprochen wird. Im Gesetzestext ist "Marihuana" als Bezeichnung für alle Teile jeder zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze verankert.
Wirkstoffgehalt und Biosynthese
Biosynthese von THC-COOH.Der aktive Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) kommt nur in Hanfpflanzen (Cannabis) vor. THC wurde erstmalig 1964 von Yehiel Gaoni (* 1928) und Raphael Mechoulam (* 1930) isoliert.[11] Der Gehalt an THC hängt vom Pflanzenteil ab: die unbefruchteten weiblichen Blütenstände enthalten zwischen 6 und 20 %, Blätter nahe der Blüte ca. 5 bis 6 %, die übrigen Pflanzenteile etwa 1 %. Die Samen der Pflanze enthalten gar kein Tetrahydrocannabinol. Männliche Pflanzen haben einen weit geringeren THC-Gehalt. Tetrahydrocannabinol liegt in der Cannabis-Pflanze überwiegend als THC-Säure vor. Durch enzymatische Kondensation aus zwei Prekursoren wird Cannabigerolsäure gebildet, diese enzymatisch in Tetrahydrocannabinolsäure umgelagert und durch Wärme und UV-Strahlung zum THC decarboxyliert.
Anbau und Konsum
Es ist nicht bekannt, wie viel Personen in Deutschland Produkte mit hohem THC-Gehalt konsumieren. Die Drogenbeauftragte veröffentlicht zwar Zahlen zur Steigerung beziehungsweise Verminderung der sogenannten Prävalenzwerte (wie viele Prozente der befragten Gruppe in welchen Zeitraum etwas konsumiert hat) - allerdings keine totalen Zahlen.[12]
Marihuana lässt sich im Vergleich zu Haschisch leichter pur (also ohne Tabak) rauchen. In vielen Ländern, etwa den USA, ist diese reine Konsumform die allgemein übliche, in Deutschland wird Marihuana häufig mit Tabak vermischt geraucht.
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Marihuana wird üblicherweise in Joints geraucht, die mit normalem Zigarettenpapier oder mit speziellem Jointpapier („Longpapers“) gedreht werden. Eine Abwandlung dieser Konsumform ist das rauchen im Blunt. Des weiteren wird Marihuana auch in speziellen Pfeifen, den so genannten Bongs konsumiert. Dies hat wie bei anderen Cannabisprodukten auch, eine schneller und intensiver einsetzende Wirkung.
Seltener werden sowohl Haschisch als auch Marihuana Speisen beigemengt, zum Beispiel Kuchen oder Pudding. Auch wird Marihuana gelegentlich als Tee getrunken. Bei Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt setzt die typische Wirkung später ein, ist jedoch deutlich intensiver und dauert länger als beim Rauchen. Ebenfalls ist das Essen oder Trinken weniger gesundheitsschädlich, da hier keine toxischen Verbrennungsgase und -Feinstäube entstehen.
Das in Deutschland erhältliche Marihuana wird heute vermutlich größtenteils illegal im Inland unter Kunstlicht angebaut (siehe unten), seltener aus der Schweiz oder den Niederlanden importiert. Auch Freiluftanbau ist in Deutschland prinzipiell möglich, insbesondere in wärmeren Regionen (Outdoor-Growing). Der ungesetzliche Anbau kann wegen des charakteristischen Aussehens der Pflanzen relativ leicht entdeckt werden.
Getrocknete Blüten
Jamaikanisches MarihuanaDas Anbauen von Marihuana unter Kunstlicht in der eigenen Wohnung, das so genannte Indoor-Growing (etwa im Growschrank), hat in Deutschland in den letzten Jahren offenbar deutlich zugenommen. Insbesondere regelmäßige Konsumenten können so den Kontakt zum Schwarzmarkt vermeiden und das Entdeckungsrisiko, das beim Freiland-Anbau in hohem Maße gegeben ist verringern, sofern der Growschrank nach außen hin unauffällig bleibt und mit einer Entlüftungsanlage versehen ist. Die dabei vor allem für die Beleuchtung langfristig aufgewandte Energiemenge ist erheblich, ohne Berücksichtigung der Arbeitszeit „rechnet“ es sich im Vergleich zum Schwarzmarktpreis (2010 etwa vier bis zehn Euro pro Gramm) jedoch durchaus. Es bleibt die Illegalität, die bei Entdeckung schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Rechtslage (Historie)
Deutschland
Auf der zweiten Opiumkonferenz am 19. Februar 1925 in Genf unterzeichnete Deutschland ein überarbeitetes Abkommen aus der ersten Opiumkonferenz über den Handel mit Drogen. Es wurde am 25. September 1928 in Kraft gesetzt. Daraufhin wurden auch Drogen wie Heroin, Kokain und, auf das Drängen von Ägypten hin, auch Cannabis mit in die Liste aufgenommen und mit Opiaten gleichgestellt.
Indien, das auch als einziges Land eine wissenschaftliche Forschung vorzeigen konnte, widersprach aus religiösen und kulturellen Gründen. Auch Deutschland sah keinen Grund, Cannabis mit aufzunehmen. Daraufhin drohte Ägypten mit Importbeschränkungen für Kokain (Merck KGaA) und Heroin (Bayer AG).[13] Bayer intervenierte bei der damaligen Regierung und diese schloss sich dann dem Verbot an. 1929 wurde ein neues Opiumgesetz verabschiedet. Cannabis wurde durch die direkte Überführung des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215) in das Betäubungsmittelgesetz am 24. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2092) illegalisiert.
Anbau, Besitz und Weitergabe von Pflanzen oder Pflanzenteilen sind in Deutschland strafbar gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (siehe auch: geringe Menge). Der Konsum selbst wird im Betäubungsmittelgesetz jedoch nicht erwähnt.
Niederlande
In den Niederlanden dürfen, durch eine Dehnung des Opiumgesetzes Anfang der 1970er, in den sog. Coffee Shops Marihuana und Haschisch in bestimmter Menge frei abgegeben werden. Marihuana und Haschisch sind aber auch in den Niederlanden nicht legal, sondern werden lediglich toleriert (Opportunitätsprinzip). [14] In den Niederlanden gibt es professionelle, staatlich lizenzierte und kontrollierte Cannabis-Lieferanten.
USA
Harry J. Anslinger startete 1930 zusammen mit dem Verleger William Randolph Hearst eine landesweite Kampagne gegen die als mordende Droge dargestellte Pflanze, die nun "Marihuana" statt "Hemp" (Hanf) genannt wurde. Anslinger wechselte dafür aus dem diplomatischen Dienst auf den Posten eines Commissioners im "Bureau of Narcotics", eingesetzt vom damaligen Finanzminister Andrew Mellon, dessen angeheirateter Neffe Anslinger war.
Andrew Mellon war damals auch Bankier und größter Geldgeber von DuPont und William Randolph Hearst, dem die Paper Manufacturing Company und mehrere Zeitungen der Yellow Press gehörten. Der Finanzminister Andre Melown stellte für die Kampagne 100.000 Dollar zu Verfügung, in einer Zeit, in der die USA sich in einer Rezessionsphase befanden. Es sollte bewiesen werden, dass Marihuana eine tödliche, zu verbietende Droge sei.
Kritiker meinen, diese Darstellung wurde durch den damals herrschenden Rassismus unterstützt; zu dieser Zeit wurden vornehmlich Mexikaner, Farbige und Latinos mit der Droge in Zusammenhang gebracht.[15] Auch könnten wirtschaftliche Gründe für ein gefordertes Verbot eine Rolle gespielt haben, da zu der Zeit Erntemaschinen erfunden wurden, die das verarbeiten von Hanf kostengünstiger gestalteten und Hanf somit zu einer Konkurrenz für DuPont (Chemie) und Hearst (Wald und Papier) wurde.[16]. Es erscheint unklar, warum Hearst als Geschäftsmann nicht auf das bessere Geschäft mit Hanf gesetzt hatte, da er günstiges Papier für seine Druckpressen benötigte. Hearst druckte in seiner Boulevardpresse die Berichte und Anslinger benutzte diese in seinen Vorträgen, als zuverlässige Quellen.[17]
Im Herbst 1937 endete der Feldzug gegen den Hanf erfolgreich mit dem Marihuana Tax Act von 1937. Dieses Steuergesetz wurde am 1. September 1937 von Präsident Roosevelt unterzeichnet. Darin wird Marihuana erstmals gesetzlich definiert und die Art der Besteuerung festgelegt.
Der Begriff "Marihuana" bezeichnet danach alle Bestandteile der Pflanze Cannabis sativa, ob sie wächst oder nicht, oder auch die Saat, das extrahierte Harz aus jeglichem Teil der Pflanze, jeden Bestandteil, jegliches Produkt, Salze, Derivate Mixturen oder Aufbereitungen einer solchen Pflanze, ihrer Saat oder des Harzes, er beinhaltet (steuerrechtlich) hingegen nicht: die vollentwickelten Pflanzenstengel, Fasern, die aus diesen Stengeln gewonnen werden, Öle oder Kuchen, die aus den Saaten oder einem anderen Bestandteil solch einer Pflanze gemacht werden, Bereitungen, Salze, Derivate, Mixturen oder Aufbereitungen von solchen ausgewachsenen Stengeln (außer des Harzes, das daraus bereitet wird), Fasern, Öl oder Kuchen, oder die sterilisierte Saat einer solchen Pflanze, welche unfähig zur Keimung ist.[18] Die Steuer betrug nun 1 Dollar pro Unze, bzw. 100 Dollar bei unregistrierten Händlern. Die Strafe bei Nichteinhaltung ging von 2000 Dollar Geldstrafe bis fünf Jahre Haft. Die Hanfbauern produzierten daraufhin illegal, was wiederum ein generelles, mit hohen Strafen verbundenes, totales Verbot zufolge hatte. Es wurden angeklagte Marihuanahändler in den USA zusätzlich der Steuerhinterziehung angeklagt. Auf Ebay sind Marihuanasteuermarken erhältlich, die dieser Steuerhinterziehung entgegenwirken sollten. [19]
Die American Medical Association (AMA), natürlicher Gegner eines gesetzlichen Verbots, erfuhr erst zwei Tage vor der Anhörung davon, dass es sich bei der mordenden Droge Marihuana um Hanf handelte. Der AMA war es in der kurzen Zeit vor der Verabschiedung nicht mehr möglich, gegen das Gesetz zu opponieren. Als die Kommission in einer Debatte fragte, ob die AMA zu dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfes befragt wurde, erklärte der Abgeordnete Vinson einfach, dass sie deren Einverständnis hätten. [20]
Siehe auch
Portal:Drogen/Cannabis – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Drogen/Cannabis
Rechtliche Aspekte von Cannabis
Cannabis als Arzneimittel
Cannabis als Rauschmittel
Weblinks
Commons: Marijuana – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
Informationen des Deutschen Hanf Verbandes über Blei in Marihuana
Video: Hanf das Milliarden Dollar Kraut - Dokumentation Discovery-Channel
Medical Marijuana in the Netherlands, niederländische Gesetze und Verordnungen, Stand vom 17. März 2003
Einzelnachweise
1.? Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu Cannabis im Lexikon der Biochemie, abgerufen am 15. November 2008
2.? § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln4.? Der weltweit älteste Marihuanafund ist eine Grabbeigabe. Meldung in Shortnews.de vom 30. November 2008
5.? Jack Herer, Mathias Bröckers: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf, Cannabis Marihuana. 11. Auflage, Nachtschatten, 2008, ISBN 303788181X (dt. Übersetzung)
6.? Manfred Fankhauser: Haschisch als Medikament: zur Bedeutung von Cannabis sativa in der westlichen Medizin. 1996
7.? Cannabislegal.de Cannabis als Medizin
8.? Oxford English Dictionary
9.? Report der jamaikanischen Nationalkommission (engl.)
10.? Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)
11.? Gaoni, Y. & Mechoulam, R.: Isolation, structure and partial synthesis of an active constituent of hashish. J. Amer. Chem. Soc. 86:1646-7, 1964.
12.? Kommentar des Deutscher Hanf Verband zur Kriminalstatistik
18.? Marihuana Tax Act von 1937
19.? Hanf Museum Berlin: Marihuana Steuermarken
Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Marihuana“
Kategorien: Cannabis als Rauschmittel | Psychotrope Substanz
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