Kinderrechte

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Kinderrechte
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Als Kinderrechte werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Grundlegende Kinderrechte
2 Geschichte der Kinderrechte
2.1 Frühmoderne
2.2 Erste Hälfte 20. Jahrhundert
2.3 Nachkriegszeit
2.4 Gegenwart
3 Probleme
3.1 Sonderfall Religion
4 Organisationen
5 Siehe auch
6 Literaturliste
7 Weblinks
7.1 Dokumente
8 Einzelnachweise
 
Grundlegende Kinderrechte
Als grundlegende Kinderrechte gelten:

Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (nach deutschem Recht einfachgesetzlich in § 1631 Abs. 2 BGB garantiert)
Schutz vor Ausbeutung
Recht auf Bildung
Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit (nach deutschem Recht in einfachgesetzlich in § 1 SGB VIII garantiert)
Rechte der Familie auf Schutz
Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
Recht auf Fürsorge
Recht auf Ernährung
Recht auf Partizipation
Recht auf Meinungsäußerung
Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
Recht auf Gesellschaft und Freunde jeder Art
Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
Recht auf Eigentum
Recht auf Freiheit
Geschichte der Kinderrechte
Frühmoderne
Das Bild der Kindheit als eigenständigem Lebensabschnitt, wie wir sie heute sehen, hat sich erst mit der Aufklärung gebildet. Die Erklärung der Menschenrechte (Déclaration des droits de l'homme) der französischen Revolution besagt in Artikel 1: „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.“ Dabei folgen aus der expliziten Nennung der ganzen Lebensspanne als Grundlage der Rechte keine besonderen Überlegungen bezüglich Kindern. In der Folge gab es einzelne Verbesserungen, insbesondere Forderungen nach einer Anerkennung von kindlichen Bedürfnissen und einer rechtlichen Trennung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. In der gleichen Zeit brachte aber besonders die Entfremdung der Arbeit und die Entwicklung der modernen Kleinfamilie eine Vielzahl von Problemen für die Kinder und ihre Versorgung mit sich (wie beispielsweise die Vernachlässigung von Kleinkindern in der Arbeitszeit). Die ersten Formen der Fürsorgeerziehung und des Jugendschutzes sind vor allem als Repressionsmaßnahmen zu verstehen. Aus heutiger Sicht sind viele bis weit ins 20. Jahrhundert hinein gängige Erziehungspraxen als Kindesmisshandlung zu werten.

Erste Hälfte 20. Jahrhundert
1900 rief die schwedische Eugenikerin und Reformpädagogin Ellen Key - mit anti-feministischen Untertönen - Das Jahrhundert des Kindes aus. Andere Pädagogen wie Janusz Korczak oder Alexander Neill setzten sich in der Folge für Kinderrechte ein. Die britische Lehrerin Eglantyne Jebb verfasste 1923 die erste Erklärung der Rechte des Kindes, die sie im Magazin „The World’s Children“ des von ihr gegründeten Save the Children Fund veröffentlichte. Auf dieser Grundlage verabschiedete die Generalversammlung des Völkerbundes 1924 eine Erklärung der Kindesrechte (Genfer Erklärung), um Schutz beziehungsweise Versorgung der Kinder in der Zwischenkriegszeit zu sichern.

Im Nationalsozialismus wurde eine auf Härte abzielende Erziehung staatlich gewünscht. Rassismus wurde zu einem Erziehungsinhalt an den Schulen. Im Krieg sowie im Holocaust misshandelten und ermordeten die Nationalsozialisten vielfach auch Kinder.

Nachkriegszeit
Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949 wurden einzelne auf Kinder bezogene Rechte verbindlich: unter anderem der Schutz der Familie (Art. 6) und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2); dabei blieben wiederum die Kinder unerwähnt.

1945 wurde die UNESCO gegründet, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechtes auf Bildung eintritt. 1946 wurde UNICEF, das Kinderhilfswerk der UN zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet. Seit 1953 ist UNICEF ein fester Teil der UN. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung von 1948 wird das Recht der Familie auf Unterstützung (Art 25 Abs. 2) sowie das Recht auf Bildung (Art. 26) zugesichert. Mit der Gründung der UN wurde aber gleichzeitig die Erklärung von 1924 aufgehoben. 1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Erklärung der Rechte des Kindes ohne rechtliche Bindung einstimmig. Im gleichen Jahr wurde in der Schweiz terre des hommes zur Hilfe für in Not lebender Kinder gegründet - eine deutsche Sektion gründete sich 1967.

Die Kinderladenbewegung brachte in den 1970er Jahren in Deutschland die Diskussion um die antiautoritäre Erziehung und damit auch die Kinderrechte auf die Tagesordnung. 1973 wurde in den bundesdeutschen Schulen die körperliche Züchtigung verboten - wobei nach einem OLG-Urteil in Bayern ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht bestand. In der DDR war sie seit 1949 verboten.

Am 20. November 1989 beschloss die UN die internationale Kinderrechtskonvention, die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hatte und am 20. September 1990 in Kraft trat. Der 20. November ist seitdem der Internationale Tag der Kinderrechte. Die Bundesregierung ratifizierte diese Konvention nur unter Vorbehalt des Fortbestehens bestehender Einschränkungen der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht.

Gegenwart
Seit den 1990er Jahren wird in mehreren Initiativen versucht, Kinderrechten auch in Deutschland Verfassungsstatus zu verleihen.[1] Der Artikel 1 des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das (SGB VIII) von 1990/1991 sichert Leistungen und Professionalisierung der Hilfen beziehungsweise Unterstützungssysteme zur Sicherstellung der Erziehung. Mehrere Reformen stärken in der Folge die Rechte von nichtehelichen Eltern und Adoptivkindern. Der zum 1. Juli 2000 in Kraft getretene § 1631/2 BGB schreibt das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung fest. Damit gibt es in Deutschland kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr. In der Schulpädagogik versucht vor allem ein Offener Unterricht die Selbst- und Mitbestimmung der Kinder ernst zu nehmen.

Probleme
Trotz aller internationalen (gemeinsamen) Bemühungen ist bislang unklar, wie die geforderten oder auch festgeschriebenen Rechte konkret umgesetzt und kontrolliert werden sollen. Dies macht beispielsweise die Weigerung der Bundesregierung deutlich, die Kinderrechtskonvention vorbehaltslos zu ratifizieren. Zu den Problemen der BRD: 1. Artikel 6 des Grundgesetzes verbietet staatliche Eingriffe in die elterliche Erziehung weitestgehend – und eine vollständige Ratifizierung der UN-Kinderrechte wäre ein derartiger Eingriff. 2. Sie wendet sich gegen Art. 38 (2) - dort dürfen bereits 15-Jährige an Kriegshandlungen teilnehmen. 3. Der BRD geht der Art. 40 (2) zu weit; Minderjährige sollen demnach in allen Rechtsstreitigkeiten einen Rechtsbeistand bekommen. Dies soll bei einfachen Straftaten nicht geschehen bzw. durch die örtliche Jugendgerichtshilfe... International gibt es ohnehin immer wieder massive Verletzungen von Kinderrechten, beispielsweise:

Kinderarmut (siehe auch: Kinderarmut in den Industrieländern)
Kinderhandel
Kindersoldaten
Kinderarbeit
Kindesmisshandlung
Genitalverstümmelung
Kinderprostitution und -pornographie
Verheiratung von Kindern
Inhaftierung von Kindern[2]
unsichere Situation junger Flüchtlinge
Straßenkindheit
Sonderfall Religion
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In Deutschland hat ein Kind ab dem 14. Lebensjahr das Recht zur Religionsfreiheit, d.h. es kann rechtlich betrachtet völlig unabhängig seine Religion frei wählen. Bereits mit 12 Jahren kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.[3] Diese seit 1921 festgeschriebenen Positionen wiegen rechtlich schwer, haben aber praktisch nur bedingt Bedeutung, weil sich Kinder bzw. Jugendliche nur selten gegen Schule, den Religionsunterricht und die Religion der Eltern wenden - durch förmlichen Austritt wie bei den christliche Religionsgemeinschaften und auch mit Auswirkungen auf die Lohnsteuerentrichtung oder durch Erklärung gegenüber den anderen Religionsgemeinschaften, wenn sie förmlich erreichbar sind. Dies bezieht sich auf alle Religionen. Eltern besitzen keinerlei Recht zur Mitbestimmung. Es gibt nur selten Rechtsstreit vor Gericht.[4]

Organisationen
AKIK (Aktionskomitee Kind im Krankenhaus e. V.)
CRAF - Child Rights Advocacy Foundation
Defence for Children International
Deutsches Kinderhilfswerk
Deutscher Kinderschutzbund
ECPAT
Festival for Children´s Rights
Kinderfreunde
Kindernothilfe e. V.
Kinderrechte Afrika
Kinderschutzzentren
Krätzä
Manthoc
Plan International
Right to Play
Save the Children
terre des hommes
UNICEF
UNESCO
Siehe auch
Kinderrechtskonvention
Kinderwahlrecht
Menschenrechte
20. November internationaler Tag der Kinderrechte
Literaturliste
Die Rechte (und Pflichten, im Sinn von sanktionierten Spielregeln im Rechtsalltag) von Kindern und Jugendlichen sowie Heranwachsenden, also von 0 bis 21-Jährigen, werden verglichen mit der großen Anzahl an Texten, die engagierte Erwachsene zu „Kinderrechten“ im Sinn von „Befreiung“ formulieren, bislang nur in wenigen einschlägigen Publikationen dargelegt.

Manfred Günther: Fast alles, was Jugendlichen Recht ist. HVD, Berlin 2003, ISBN 3-924041-23-7.
Ulricke Hinrichts: Zu Recht finden. Verlag an der Ruhr, Mülheim 2010, ISBN 978-3-8346-0572-6.
Siegrun von Hasseln: Jugendrechtsberater. dtv, München 2002, ISBN 3-423-58029-1.
Werner Terpitz, Jochen Terpitz: Rechte der Jugendlichen von A - Z. beck/dtv, München 2000
Übereinkommen über die Rechte des Kindes - UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989; BMFSFJ, Bonn 1995.
Stadtjugendring Mainz (Hrsg.): Recht so. Ein Leitfaden für rechtliche Fragen in der Kinder- und Jugendarbeit. Mainz 2008.
Weblinks
Kinderarmut in Deutschland – Bedrohliche Aussichten dpa-Artikel
Das Klischee von der Kinderarmut Die Welt-Artikel
Eintrag in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (englisch, inklusive Literaturangaben)Vorlage:SEP/Wartung/Parameter 1 und weder Parameter 2 noch Parameter 3
Kinder ohne Rechte Kritische Webseite aus der Schweiz
Kinderrechte-Website Kritische Website des österreichischen Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie & Jugend, Abteilung Jugendwohlfahrt und Kinderrechte - bietet Fakten zur UN-Kinderrechtskonvention sowie zu nationalen und internationalen Aktivitäten und Fortschritten zum Thema Kinderrechte
national-coalition.de National Coalition - für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Dokumente
Convention on the Rights of the Child (englisch)
A Guide for Non-Governmental Organizations englisch Original UNO und deutsche Übersetzung
Einzelnachweise
1.? Aktionsbündnis Kinderrechte: Kinderrechte ins Grundgesetz.
2.? Unicef-Bericht: Eine Million Kinder ohne Gerichtsurteil im Gefängnis. spiegel-online vom 6. Oktober 2009
3.? [1] Gesetz über die religiöse Kindererziehung, gesehen am 03. Oktober 2010
4.? [2] Tochter der Scientology-Chefin geflohen, gesehen am 03. Oktober 2010 auf holzgibtgas.com
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Kategorie: Kinderrechte
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