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Grundausbildung (Bundeswehr)

 
 
 
Panzergrenadiere im Alarmpostenwährend der Grundausbildung

Die Grundausbildung (GA) (bis zum Dezember 2011: Allgemeine Grundausbildung (AGA)) der Deutschen Bundeswehr soll den Rekruten die Grundlagen militärischer Fertigkeiten vermitteln. Dazu gehören in erster Linie eine Schieß- und Gefechtsausbildung, das Erlernen militärischer Umgangsformen (Formaldienst), die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie die Vermittlung theoretischer Kenntnisse (Rechte und Pflichten eines Soldaten). Die Grundausbildung erstreckt sich über die ersten drei Monate der Wehrdienstzeit und wird von entsprechenden Kompanien oder Zügen durchgeführt.

 

 

Inhalt der Grundausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Grundausbildung befasst sich unter anderem mit:

Verlauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit erfolgter Musterung und Zustellung des Einzugsbescheids hat sich der Rekrut zum ersten Werktag des ersten Dienstmonats, in Ausnahmefällen (direkt folgender Feiertag oder Wochenende) auch einige Tage später, in seiner neuen Dienststelle zu melden. Dort werden zunächst persönliche Daten und weitere Angaben wie Bankverbindung, vorhandene Führerscheine etc. erfasst und zu den Akten genommen. Der Soldat wird einem Zug zugeordnet und bekommt eine Stube zugeteilt. Zusätzlich erhält er eine Abfassung verschiedener Gesetze (GrundgesetzSoldatengesetzWehrpflichtgesetz u. Ä.), Bettwäsche, Kleiderbügel und ein Schloss für seinen Spind, sofern er kein eigenes besitzt.

Mit der Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wird der Soldat entsprechend seiner Vorbildung zumeist zum untersten Dienstgrad seiner Truppengattung ernannt. Diese sind u. a. Schütze, Flieger, Matrose. Siehe auch: Dienstgrade der Bundeswehr

In der ersten Woche lernt der Rekrut erste Grundsätze des soldatischen Alltags, so z. B. das korrekte Antreten und Marschieren (Formaldienst), die verschiedenen Dienstgrade oder das richtige Melden an einen Vorgesetzten, z. B. beim Betreten der Stube. Eine nochmalige ärztliche Untersuchung prüft seine Wehrtauglichkeit. Es erfolgt die Einkleidung und Ausstattung mit Ausrüstung sowie die Ausgabe seines Truppenausweises und seiner Erkennungsmarke. Die ersten Wochen sind von viel Unterricht im Unterrichtsraum/Hörsaal (U-Raum), u. a. über Gelände- und Waffenkunde, rechtliche Belange oder finanzielle Angelegenheiten geprägt. Im weiteren Verlauf der Grundausbildung bekommen die praktischen Ausbildungsanteile ein höheres Gewicht.

Entsprechend dem Quartalsausbildungsplan kann durch den Einheitsführer befohlen werden, dass die Ausbildung auch am ersten Wochenende fortgesetzt wird. Höhepunkt des ersten Monats ist der Gefechtsdienst (die sog. „Gelände- oder Grüntage“), bei denen der Rekrut das erste Mal in Kampfausrüstung auf einem Standortübungsplatz die verschiedenen Bewegungsarten im Gelände lernt, Tarnung anlegt und ein Zweimannzelt errichtet. In der Regel übernachten die Rekruten in den ersten Wochen noch nicht außerhalb der Kaserne.

Jede Ausbildungswoche der Grundausbildung beinhalten einen Schwerpunkt der Ausbildung wie Selbst- und Kameradenhilfe sowie die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A, eine Weiterentwicklung der bisherigen Ausbildung zum Helfer im Sanitätsdienst. In dieser lernt der Rekrut unter anderem mit Schussverletzungen umzugehen oder Brüche zu schienen und dies unter Gefechtsbedingungen anzuwenden. Die einsatzorientierten Ausbildungsinhalte erweitern die vormals 24-stündige Ausbildung auf 30 Stunden.[1] Gleichzeitig sollen vorherige Ausbildungsinhalte vertieft und geübt werden.

Schwerpunkt einer der ersten Ausbildungswochen ist die Handhabung von verschiedenen Handwaffen der Bundeswehr und Schießen auf einer Standortschießanlage (StOSchAnl).

Neben Ausbildungen in der Kaserne wird der Rekrut mehrere Tage zusammenhängend im Gelände verbringen. Diese Übungslager, vor allem „Biwaks“ genannt, dienen dazu, dem Soldaten das Verhalten im Gelände näherzubringen. Dazu gehört das Anlegen von Stellungen und Alarmposten, das Verteidigen aus Alarmstellungen, das Zurechtfinden im Gelände, u. a. mit Karte und Kompass, die Tätigkeiten als Melder, das Verhalten bei Nacht und weitere Ausbildungsinhalte. In Verbindung zu diesen Biwaks werden Märsche durchgeführt, die sich bis zu zwanzig Kilometer erstrecken können. Selten werden in der Grundausbildung Orientierungsmärsche durchgeführt, bei denen der Soldat auf sich allein gestellt oder in der kleinen Kampfgemeinschaft (Trupp bis Gruppe) den Weg zu bestimmten Punkten finden muss.

Außerdem steht Sport auf dem Dienstplan des Soldaten. Der Basis-Fitness-Test (BFT), der zu Beginn und Ende der Grundausbildung durchgeführt wird, soll dem Soldaten zeigen, wie sich die Ausbildung auf seine allgemeine Leistungsfähigkeit ausgewirkt hat. Neben dem obligatorischen Lauftraining können je nach Möglichkeit auch Kraft- oder Ballsportarten durchgeführt werden. Im Rahmen der sog. „Military Fitness“ gehört das Überwinden der Hindernisbahn zum Sportprogramm, wo vor allem die Holzwand, auch alsEskaladierwand bezeichnet, zum Stolperstein für die Rekruten werden kann.

 
Gelöbnis von Rekruten derStreitkräftebasis

Die Wachausbildung, in der der Soldat über seine Befugnisse als Wach- und Sicherungssoldat ausgebildet wird und lernt, Fahrzeuge und Personen anzuhalten, zu überprüfen und ggf. festzuhalten oder in welcher Situation erSchusswaffen gebrauchen darf bzw. muss, folgt zumeist im unmittelbaren Anschluss an die Grundausbildung.

Höhepunkt der Grundausbildung ist neben der Rekrutenbesichtigung das feierliche Gelöbnis, das entweder in der Kaserne selbst oder auch in der Öffentlichkeit, wie auf Marktplätzen oder größeren Freiflächen, stattfindet. Dabei ist oftmals die ganze Familie anwesend und es ist dem Rekruten gestattet, den Tag mit ihr zu verbringen. Auf das Gelöbnis bereitet der Formaldienst vor, bei dem das korrekte Marschieren im Gleichschritt exerziert wird und der Verlauf des Gelöbnisses mehrmals geprobt wird. Trotz dieser Vorbereitung gibt es immer wieder Rekruten, die vor allem an heißen Tagen dem langen Stillstehen nicht gewachsen sind.

Es gibt die Möglichkeit, das Gelöbnis zu verweigern. Soldaten, die davon Gebrauch machen, müssen damit rechnen, dass sie während ihrer Dienstzeit nicht befördert werden und ihnen nach Abschluss der Grundausbildung keine sensiblen Aufgaben zugewiesen werden. Sollten Soldaten z. B. aufgrund einer Erkrankung nicht am Gelöbnis teilnehmen können, wird das Gelöbnis zu einem späteren Zeitpunkt meist im Dienstzimmer des zuständigen Disziplinarvorgesetzten nachgeholt und von ihm abgenommen.

Den Abschluss der Grundausbildung bildet die Rekrutenbesichtigung, die meist nach den Festlegungen des Kompaniechefs (oder bei Grundausbildungszügen, die in einer Stabs- und Versorgungskompanie aufgehangen sind, der Zugführer) unterschiedlich ausfallen kann. Meist verlegt er die Kompanie für mehrere Tage ins Gelände, wo der Rekrut alle gelernten Fähigkeiten letztlich unter Beweis stellen muss. Angefangen beim Aufbau des Platzes der Gruppe über verschiedene Aufgaben wie das Behandeln eines verletzten Kameraden, muss er korrektes soldatisches Verhalten beweisen. Seltener werden auch kleine Kampfhandlungen geführt, z. B. das Überfallen von Fahrzeugen oder feindlichen Gruppen, auch Meldebahnen sind sehr beliebt. Generell entscheidet das Ergebnis der Rekrutenbesichtigung nicht allein darüber, ob die Grundausbildung bestanden wurde oder nicht.

Kann man die Grundausbildung nicht bestehen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tatsächlich ist es möglich, dass man die Grundausbildung wiederholen muss, weil man wesentliche Ausbildungsinhalte verpasst hat. Krankheit ist dabei keine Entschuldigung. Es ist allerdings unerheblich, wie lange man in der Grundausbildung tatsächlich anwesend war, man muss lediglich bestimmte Ausbildungen nachweisen. Die Grundausbildung schließt mit der Zuerkennung der ATN „Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)“ ab. Diese Zuerkennung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung „Einsatzersthelfer A“
  • erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung
  • Erfüllen der Schulschießübungen G36-S-5 (Gewehr G36) und P-S-2 (Pistole) bzw.
  • Erfüllen der Schießübungen G-GL-2 und G-NB-I-5 (Gewehr G36) sowie P-GL-2 und P-NB-I-3 (Pistole), nach dem neuen Schießausbildungskonzept
  • erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung (praktische Prüfung der Grundausbildung)

Die Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung setzt eine Ausbildung in den entsprechenden Ausbildungsgebieten voraus.

Wenn man wegen Krankheit Ausbildungen verpasst hat, werden die wichtigen Ausbildungsinhalte teilweise in der letzten Woche wiederholt und für die Soldaten angeboten, die davon etwas verpasst haben. Bei Nichtbestehen oder Nichtteilnahme, z. B. der Wachausbildung, muss das nicht heißen, dass die gesamte Grundausbildung wiederholt wird. Je nach Absprache mit der aufnehmenden Stammeinheit werden diese Soldaten versetzt und müssen dann im nächsten Quartal die entsprechenden Ausbildungen dort nachholen.

Auf der anderen Seite gibt es durchaus Soldaten, die als Gefreiter ausscheiden und neun Monate lang in der Grundausbildung waren. Für die weitere Ausbildung als Zeitsoldat ist eine bestandene Grundausbildung jedoch Voraussetzung; sie kann von Zeitsoldaten einmal wiederholt werden.

Letztendlich liegt es im Ermessen des Einheitsführers, ob die Grundausbildung wiederholt wird.

Dienstpostenausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An die Grundausbildung schließt sich die Dienstpostenausbildung (DpA) oder Einweisungswoche Mannschaften (EWM) an. Das Erlernen von truppengattungsspezifischen Fertigkeiten steht im Vordergrund.

Beispiele:

  • Ausbildung als Militärkraftfahrer mit Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis - je Gruppe einer
  • Bediener von Funkgeräten für den Truppenfernmeldeverkehr - je Zug zwei Soldaten, redundante Ausbildung Militärkraftfahrer (Mkf)
  • Ausbildung Einsatzersthelfer B, redundante Ausbildung Mkf
  • Ausbildung zum Richtkanonier Kampfpanzer, oder Panzerhaubitze - je Besatzung einer
  • Ausbildung zum Ladeschützen Kampfpanzer oder Panzerhaubitze
  • Ausbildung Zielfernrohrschütze/Gruppenscharfschütze - je Gruppe zwei
  • Ausbildung MG-Schütze und Fliegerabwehr aller Truppen (zu Lande) - je Gruppe zwei
  • Ausbildung Pzfst-Schütze und Soldat im Panzervernichtungstrupp - je Gruppe zwei
  • Ausbildung ABC/SE Soldat - je Gruppe zwei, meist redundante Ausbildung zu Pzfst-Schütze

Rekrutenkompanie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Rekrutenkompanie der Bundeswehr führt ganzjährig die dreimonatige Grundausbildung durch. Es werden sowohl freiwillig Wehrdienstleistende als auch Soldaten auf Zeit in der Mannschaftslaufbahn ausgebildet. Die Rekrutenkompanien bilden nicht zwangsläufig Soldaten für die Bataillone aus, denen sie unterstellt sind.

Standorte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Heer der Bundeswehr waren vor der im Oktober 2011 veröffentlichten neuen Struktur acht Rekrutenkompanien aufgestellt:

Nach Einnahme dieser Struktur wird es im Heer folgende sechs Rekrutenkompanien geben:

  • Rekrutenkompanie 1 in Seedorf
  • Rekrutenkompanie 2 in Merzig
  • Rekrutenkompanie 3 in Ahlen
  • Rekrutenkompanie 4 in Prenzlau
  • Rekrutenkompanie 5 in Gera
  • Rekrutenkompanie 6 in Stetten am kalten Markt
  • Rekrutenkompanie 7 in Hagenow (01/2015 Auflösung und Umzug nach Gera als Rekrutenkompanie 5)
  • Rekrutenkompanie 8 in Immendingen (ab 01/2015 Rekrutenkompanie 6 in Stetten am Kalten Markt)

Für Unteroffizier- und Feldwebelanwärter des Heeres und Heeresuniformträger der Streitkräftebasis gibt es folgende Ausbildungseinheiten:

Die Offiziersanwärter des Heeres und der Heeresuniformträger der Streitkräftebasis werden an folgenden Standorten ausgebildet:

Luftwaffe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Luftwaffe führt die Grundausbildung im Luftwaffenausbildungsbataillon mit Standort in Germersheim durch.[3]

Marine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Marine besitzt drei Schulen für die Grundausbildung:

Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Sanitätsdienst findet die Grundausbildungen an folgenden Standorten statt:

Dienstgradbezeichnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Meist wird die Grundausbildung im niedrigsten Dienstgrad absolviert. Soldaten in der Grundausbildung werden in der Bundeswehr häufig als „Rekrut“ bezeichnet.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Dieter Stockfisch: Der Reibert. Das Handbuch für den deutschen Soldaten Heer, Luftwaffe, Marine. Verlag E.S. Mittler & Sohn, Hamburg 2004, ISBN 3-8132-0820-6.
  • Karl Helmut Schnell, Sven Korwslühr: Taschenbuch Wehrausbildung. Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg u. a. 2005, ISBN 3-8029-6205-2.
  • Anweisung für die Truppenausbildung (AnTrA) Nr. 1 - Die Grundausbildung in den Streitkräften, "Ausplanung im Heer", November 2011.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochspringen Einsatzersthelfer A, auf Bundeswehr.de, abgerufen am 2. Mai 2010
  2. Hochspringen Spezialausbildungskompanie 209
  3. Hochspringen Bundesministerium der Verteidigung, Presse- und Informationsstab: Das Luftwaffenausbildungsbataillon. Bundeswehr, 25. Juni 2013, abgerufen am 19. Juli 2013.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]