Hanf gute Nachrichten

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Umkehr der Beweislast für Drogenbosse
Fast eine viertel Million Rauschgiftdelikte verfolgt die Polizei jedes Jahr in Deutschland, doch ins Netz gehen ihr vor allem die Kleinkonsumenten weicher Drogen wie Cannabis, nicht die Dealer und Hintermänner des Milliarden schweren Drogenkartells. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Frank Richter, hat auf dem Kriminalforum seiner Gewerkschaft eine andere Drogenpolitik gefordert. “Wir müssen den Sumpf der international operierenden Drogenkartelle trocken legen, statt uns auf die Konsumenten kleinster Cannabis-Mengen zu konzentrieren”, sagte Richter. “Das würde Ressourcen für die Verfolgung der Hintermänner frei machen.”

 25. Februar 2011

Zudem fordert die GdP eine Umkehr der Beweislast bei der Drogenbekämpfung. “Statt der Polizei die Aufgabe zu überlassen, bei Verdacht auf Rauschgifthandel den Beschuldigten im Detail nachweisen zu müssen, dass die sichergestellten Geldvermögen illegal erworben sind, müssen die Verdächtigten selbst den Beweis erbringen, dass sie die Gelder legal erworben haben”, sagte Richter. “Nur wenn wir die Gewinne abschöpfen, haben wir eine Chance, die Drogenkartelle zu besiegen.”

Bei der Verfolgung von Konsumentendelikten plädiert die GdP für eine Ausweitung des Opportunitätsprinzips auf die Polizei. Nach geltendem Recht kann jeder Staatsanwalt ohne Zustimmung eines Richters ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einstellen, wenn es lediglich um kleine Eigenbedarfsmengen geht. Die Polizei hat diese Möglichkeit nicht, sondern muss selbst kleinste Cannabismengen zur Anzeige bringen, obwohl die Strafverfahren anschließend reihenweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. “Uns geht es nicht um eine Freigabe von Drogen”, sagte Richter auf dem Kriminalforum der GdP, “aber wir müssen uns der Frage stellen, ob wir die Ressourcen bei der Drogenbekämpfung immer zielgerichtet einsetzen.”

Ermessensspielraum bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs

 

USA: Cannabisapotheken für Washington
Senat stimmt für Cannabisapotheken

04.03.2011


Der Senat des US-Bundessaates Washington hat ein Gesetz zur Regelung des Verkaufs von medizinischem Cannabis verabschiedet. Bisher konnten Patienten ihre Medizin zwar selbst züchten oder von einem so genannten "Caregiver" anbauen lassen, Abgabestellen wie in Kalifornien, so genannte "Dispensaries", waren aber bis dato nicht legal. Das hat sich mit Verordnung SB 5073 vergangenen Mittwoch geändert, die Abgeordneten stimmten mit 29 zu 20 Stimmen für das Gesetz.

 


Quelle
http://www.chanvre-info.ch/info/de/

 

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