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„Deutsches Mädel, Deine Ehre ist die Treue zum Blute Deines Volkes“ – Maßnahmen gegen die „Mädelverwahrlosung“ im Krieg
Die Disziplinierungsmaßnahmen im BDM bezogen sich während des Krieges hauptsächlich auf die „sexuelle Verwahrlosung" weiblicher Jugendlicher. Da es als vorrangiges Ziel der BDM-Erziehung galt, die Mädchen auf ihre Rolle als Ehefrau und Mutter vorzubereiten, damit sie dem „Volkskörper" einst „rassisch wertvollen" Nachwuchs schenken sollten, wurde die sexuelle Integrität durch die Einhaltung von Moralvorschriften besonders angemahnt und überwacht und ein Zuwiderhandeln bestraft.
Die Erziehung im BDM zielte von Anfang an darauf ab, „eine gesunde Frauen- und Müttergeneration" heranzuziehen.[1] Das „deutsche Mädel" sollte „einst ein gesundes Geschlecht erziehen"[2], es sollte sich also nach Maßgabe der nationalsozialistischen Rassenideologie einen „arischen" und „erbgesunden" Partner suchen und entsprechende Kinder zur Welt bringen. Damit wurde den weiblichen Jugendlichen die Verantwortung für die „Zukunft [des] Volkes" übertragen: „In der Hand und in der Art der Frau liegt die Erhaltung unserer Rasse."[3]
Diese Zielsetzung spiegelte sich auch in dem spezifisch weiblichen Disziplinarwesen wieder, das die Wahrung der sexuellen Integrität und die Kontrolle der Partnerwahl nach rassischen Vorstellungen in den Vordergrund rückte. „Deutsches Mädel, Deine Ehre ist die Treue zum Blute Deines Volkes"[4] gab die Reichsreferentin des BDM, Jutta Rüdiger, als spezifisch weibliches Konzept des Ehrbegriffs vor. Unterschieden wurde dementsprechend zwischen „ehrbaren" Frauen, die den vorgeschriebenen Moralkodex einhielten, und „nicht-ehrbaren" Frauen, denen in der der Folge die vollen Gemeinschaftsrechte verwehrt wurden.[5]
Durch die veränderte Situation des Krieges sah die Reichsjugendführung einen erhöhten Kontrollbedarf der weiblichen Jugendlichen, um die rassenpolitische Zielsetzung in der Erziehung im BDM sicherzustellen. In Berichten von SD und Reichsjugendführung ist immer wieder von „Mädelverwahrlosung" die Rede, beklagt werden Tanz, Flirts und Sexualkontakte zu Zivilgefangenen und Ausländern, Belästigungen und Zügellosigkeit in Landdienst und Pflichtjahr sowie Kameradschafts- und Tanzabende, die von HJ und BDM gemeinsam durchgeführt wurden. Als begünstigend für ein aktives Sexualverhalten wurden zudem die Einsätze in Wirtschaft und Kriegshilfsdienst angesehen, da die Mädchen dort der elterlichen Aufsicht entzogen waren.
Um, „sexuellen Entgleisungen und Enthemmungserscheinungen" entgegenzuwirken, wurde der Streifendienst angewiesen, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Nicht immer war dies allerdings von Erfolg gekrönt, da sich BDM-Mitglieder kaum beeindruckt zeigten, wenn sie in Begleitung von Militärs angetroffen wurden. Zu Verwarnungen kam es allerdings, wenn sie bei Kinokontrollen zusammen mit Zivilgefangenen erwischt wurden - derartige Kontakte waren streng untersagt.
In den Zeitschriften und Anweisungen für den BDM wurde in der Folge streng an die „Triebbemeisterung" und „geschlechtliche Reinheit" der BDM-Mädchen appelliert und unerlaubte Sexualkontakte, auch solche Minderjähriger mit Angehörigen von NS-Organisationen und Wehrmacht, unter Strafe gestellt.
Weibliche Jugendliche, die als „sexuell schwer gefährdet" galten, konnten in das Mädchenlager Uckermark eingewiesen werden, das ab Juni 1942 aufgebaut wurde. Sexuelle „Verwahrlosung" wurde denn auch als Hauptcharakteristikum der dort Inhaftierten angegeben, wie die Leiterin des Jugendkonzentrationslager, Lotte Toberentz, ausführte: „Der Typ des kriminellen und asozialen Mädchens ist einheitlich[...] geprägt durch Triebhaftigkeit, die in Verbindung mit Hemmungslosigkeit und Minderbegabung zur sexuellen Verwahrlosung führt."[6]
So verstärkte das auf die weiblichen Jugendlichen zugeschnittene Disziplinarsystem die gewünschten Geschlechterrollen und zementierte das Bild von der „deutschen Frau" als Ehefrau und Mutter, indem alle Abweichungen von diesem Bild verfolgt wurden.
Jugendkonzentrationslager
Jugendkonzentrationslager (mit einem nationalsozialistischen Euphemismus „Jugendschutzlager“ oder „Jugendverwahrlager“ genannt) waren im Nationalsozialismus Konzentrationslager zur Internierung widerständiger, „schwer erziehbarer“, „arbeitsscheuer“ undnonkonformistischer Kinder und Jugendlicher.
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Organisation der Jugendkonzentrationslager[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Lager unterstanden dem Reichssicherheitshauptamt und dienten offiziell der „Jugendfürsorge“ wie auch kriminalpolizeilichen Maßnahmen. Im Reichsinnenministerium war Hans Muthesius für die zentrale Verwaltung der Jugendkonzentrationslager zuständig.[1]Die rechtliche Grundlage für die Unterbringung bot ein Erlass zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“, der den Zugriff auf „Asoziale“ regelte.[2] Als „asozial“ konnte jede Person gelten, die einer Minderheit angehörte, sich der Unterwerfung unter den Nationalsozialismus entzog oder anderweitig auffiel. Die Jugendlichen wurden durch Robert Ritters Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle nach rassistischen beziehungsweise „kriminalbiologischen“ Merkmalen und ihrer „Entwicklungs- oder Erziehungsfähigkeit“ begutachtet. Danach wurde entschieden, welche Zwangsmaßnahmen gegen sie angewendet werden sollten.
Hauptlager[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Lager Moringen (bei Göttingen) für Jungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Jungenlager in Moringen im „Landeswerkhaus“ (offiziell „Polizeiliches Jugendschutzlager“) wurde auf Anregung von Reinhard Heydrich als erstes Lager dieser Art im Juni 1940 eingerichtet. Es war dem Reichssicherheitshauptamt, Amt V (Reichskriminalpolizeiamt) unterstellt. Im Lager wurden mindestens 1.400 Jungen im Alter von 13 bis 22 Jahren eingesperrt; sie wurden nach Selektion in verschiedenen Blöcken untergebracht. Mindestens 89 Häftlinge wurden ermordet.
Außenlager wurden im September 1943 in Berlin-Weißensee und im Juli 1944 in Volpriehausen eingerichtet. Moringen wurde im April 1945 befreit.
Lager „Uckermark“ für Mädchen und junge Frauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Mädchenlager „Uckermark“ wurde im Juni 1942 in unmittelbarer Nähe des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück eingerichtet. Die Leitung hatte Kriminalrätin Lotte Toberentz inne. Hier wurden über 1.000 Mädchen und junge Frauen untergebracht. Die Hintergründe waren ähnlich wie in Moringen, hinzu kamen Einweisungen durch die Kriminalpolizei wegen „sexueller Abweichungen“. Es wurden auch einige Partisaninnen eingesperrt.
Im Juni 1944 wurde ein Nebenlager am Truppenübungsplatz Döberitz eingerichtet, in dem Mädchen, die sich in Uckermark bewährt hatten, untergebracht wurden. Im Januar 1945 diente das Nebenlager dem Massenmord an Frauen aus Ravensbrück und nahm damit den Charakter eines Todeslagers an.
Weitere Anstalten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zur Unterdrückung von abweichenden Jugendlichen hatten die Nationalsozialisten noch weitere Anstalten, Arbeitslager und Jugendgefängnisse eingerichtet. Volljährige Insassen wurden häufig in andere KZ verbracht.
Kinder und Jugendliche, die die Nationalsozialisten aus rassistischen Gründen verfolgten, wurden wie Erwachsene in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert und im Holocaust getötet.
Des Weiteren gab es auf Befehl des Reichsführers SS Heinrich Himmler sogenannte „Ausländerkinder-Pflegestätten“ für die Kinder von Zwangsarbeitern. Hier herrschten dieselben unmenschliche Bedingungen wie in den anderen genannten Einrichtungen. Die „Ausländerkinder-Pflegestätten“ hatten kein anderes Ziel, als die Kinder von Zwangsarbeitern möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit verkümmern zu lassen.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
KZ Uckermark
Das Konzentrationslager Uckermark (kurz KZ Uckermark) war ein Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen im Deutschen Reich zur Zeit des Nationalsozialismus. Es wurde 1942 in der GemeindeRavensbrück (heute Stadt Fürstenberg/Havel) im Norden der Provinz Brandenburg als Außenlager des KZ Ravensbrück errichtet.
Die Bezeichnung Uckermark bezieht sich auf die gleichnamige historische Landschaft. Im nationalsozialistischen Sprachgebrauch wurde das KZ euphemistisch „Jugendschutzlager“ genannt. Seit Januar 1945 wurde das Jugendkonzentrationslager aufgelöst. Das Gelände diente anschließend bis zur Befreiung im April 1945 als Sterbe- und Selektionslager für Frauen des KZ Ravensbrück. Das KZ Uckermark wird auch als „vergessenes“ Konzentrationslager bezeichnet.
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Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das KZ Uckermark wurde ab Juni 1942 zur Internierung der ersten von den Nationalsozialisten als kriminell, staatsfeindlich und asozial (auch sexuell verwahrlost) eingestuften Mädchen und jungen Frauen genutzt. Es war das einzige Jugendkonzentrationslager im Deutschen Reich, das gezielt für Mädchen und junge Frauen gebaut wurde. Das KZ Uckermark wurde im Frühjahr 1942 in unmittelbarer Nähe des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück von Inhaftierten des KZ Ravensbrück errichtet und war diesem Lagerkomplex als Außenlager zugeordnet.[1] Die Entfernung zum Zentrum Berlins betrug über die Reichsstraße 96 etwa 86 km. Die Leitung hatte die Kriminalrätin Lotte Toberentz inne. Ihre Stellvertreterin war die Kriminalobersekretärin Johanna Braach.
In diesem Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen wurden in zwei Arbeitsbaracken Bauteile für Siemens & Halske produziert, die im Zusammenhang mit dem Siemenslager Ravensbrück standen. Das Siemenslager Ravensbrück sollte zum Modell für den Einsatz von KZ-Häftlingen in der Kriegswirtschaft werden. In der Rüstungsproduktion war es der erste Einsatz von KZ-Häftlingen direkt auf einem KZ-Gelände.
Im KZ Uckermark wurden 1200 junge Frauen und Mädchen interniert, die größtenteils auf Antrag von Jugendämtern, Heimen oder Jugendgerichten durch die Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität des Reichskriminalpolizeiamtes eingewiesen wurden. Viele wurden direkt aus Fürsorgeeinrichtungen in das Lager gebracht, in dem sie unter extrem schlechten Lebensbedingungen Zwangsarbeit leisten mussten. Die Haftbegründungen waren wie im KZ Moringen vielschichtig und umfassten „pädagogische“ Argumente wie „Renitenz“, „Unerziehbarkeit“ oder „Arbeitsverweigerung“ ebenso wie eugenische oder rassische Begründungen. Eine nur auf Mädchen und Frauen angewandte Haftbegründung stellte die Zuordnung als „sexuell verwahrlost“ dar. Zudem wurden durch die Geheime Staatspolizei durch Schutzhaftbefehle junge Frauen wegen Beteiligung oder Unterstützung von Widerstandsgruppen, oppositionellen Einstellungen sowie „Geschlechtsverkehrs mit fremdvölkischen Staatsangehörigen“ in das KZ Uckermark eingewiesen.[2] Im Juni 1944 wurde ein Nebenlager in Dallgow-Döberitz eingerichtet, in dem Mädchen, die sich in Uckermark bewährt hatten, untergebracht wurden. Ab Januar 1945 wurde das Lager als Sterbe- und Selektionslager für Frauen des KZ Ravensbrück genutzt.
Über die genauen Haftbedingungen im Lager ist nahezu nichts bekannt. Es handelte sich beim KZ Uckermark um eiligst erbaute und sehr einfache Holzbaracken, die nach der Befreiung durch die Rote Armee, die das Gelände bis 1993 militärisch nutzte, bereits in den ersten Monaten nach Kriegsende abgerissen wurden. Für die Zahl der getöteten Frauen nach Umwandlung in ein Sterbe- und Selektionslager im Januar 1945 gibt es nur äußerst vage Schätzungen, da keine Bilder oder Dokumente über die damalige Zeit im KZ Uckermark Zeugnis ablegen.
Die ehemalige Leiterin Toberentz und ihre Stellvertreterin Braach waren 1948 Angeklagte im Dritten Ravensbrück-Prozess vor einem Militärgericht in Hamburg. Sie wurden freigesprochen und waren anschließend in der westdeutschen Kriminalpolizei tätig. Die in den 1950er und 1960er Jahren eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden aufgrund der Verjährungsfristen für Misshandlungen und Körperverletzungen eingestellt. Die Todesfälle in den Lagern wurden nicht als Mord gewertet.
Aufarbeitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Verein Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark e. V. versucht seit 1997, die Geschichte des Lagers zu erforschen, Kontakt zu Überlebenden zu suchen und zu erhalten und auf dem Gelände einen würdigen Gedenkort zu gestalten. In jährlichen Bau- und Begegnungscamps wird diese Aufgabe wahrgenommen, ebenso wie im Rahmen von bundesweiten und internationalen Informationsveranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Filmvorführungen und Gesprächen mit Überlebenden zum Thema Jugendkonzentrationslager und daran anknüpfenden Themen. Der Verein erhielt für seine Arbeit im Jahr 2010 den Hans-Frankenthal-Preis der Stiftung Auschwitz-Komitee. 2011 wurde geplant, mit EU-Konversionsmitteln die auf dem Gelände noch vorhandenen Lagerhallen der Sowjetarmee abzureißen und anschließend ein Konzept für einen Gedenkort zu erstellen.[3]
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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Die Bundesdrogenbeauftragte / heute
Marlene Mortler (geborene Hengelein; * 16. Oktober 1955 in Lauf an der Pegnitz) ist eine deutsche Politikerin (CSU) und seit Januar 2014 Drogenbeauftragte der Bundesregierung.[1]
Lotte Toberentz
Lotte Maria Charlotte Toberentz (* 27. Mai 1900 in Zerbst/Anhalt; † nach Januar 1964) war eine deutsche Kriminalrätin im nationalsozialistischen Deutschen Reich, Mitarbeiterin in der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität“ und Leiterin des (einzigen) SS-Mädchenkonzentrationslagers Uckermark.
Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Lotte Toberentz, von Beruf Polizeibeamtin, trat der NSDAP (Mitgliedsnr. 3.917.135) Anfang Mai 1937 bei. Von Anfang April 1930 bis zum August 1940 wurde sie bei der weiblichen Kriminalpolizei in der Berliner Dienststelle Polizeidirektion Alexanderplatz eingesetzt. Anschließend arbeitete sie in der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität“ unter Friederike Wieking im Reichskriminalpolizeiamt (RKPA). Zusammen mit Johanna Braach besuchte Toberentz zur Information 1941 diverse Konzentrationslager. Von Mai 1942 bis zur Auflösung im April 1945 fungierte Toberentz als Leiterin des KZ Mädchenlager Uckermark. Johanna Braach war in diesem Zeitraum ihre Stellvertreterin. Toberentz war als Frau zwar formal dem Lagerkommandanten des KZ Ravensbrück unterstellt, übte aber faktisch die Lagerleitung aus. Im Juni 1942 kamen die ersten 70 Mädchen, begleitet von Toberentz, im Lager an. Etwa 1000 Mädchen und junge Frauen sollen Anfang 1945 im KZ Uckermark interniert gewesen sein.
Im dritten Ravensbrück-Prozess, auch Uckermark-Prozess genannt (14. bis 27. April 1948), wurden Toberentz und Braach gemeinsam mit drei weiteren weiblichen Angehörigen des SS-Gefolges unter britischer Militärgerichtsbarkeit im Hamburger Curiohausangeklagt. Den Angeklagten wurde folgendes zur Last gelegt:
- Misshandlung weiblicher alliierter Häftlinge im Zeitraum von Mai 1942 bis April 1945 im Mädchenlager Uckermark
- Teilnahme an Selektionen von weiblichen alliierten Häftlingen für die Gaskammer im Zeitraum von Mai 1942 bis April 1945 im Mädchenlager Uckermark
- Misshandlung weiblicher alliierter Häftlinge im Zeitraum von 1944 bis April 1945 im KZ Ravensbrück
- Teilnahme an Selektionen von weiblichen alliierten Häftlingen für die Gaskammer im Zeitraum von Mai 1942 bis April 1945 im KZ Ravensbrück
Toberentz' Anklage umfasste die Punkte eins und drei. Aus Mangel an Beweisen wurde sie, ebenso wie Braach, am 26. April 1948 freigesprochen. Da die Anklage nur Straftaten gegen alliierte Staatsangehörige umfasste und Toberentz im Mädchenlager deutsche "unangepasste Mädchen und junge Frauen" unterstanden, deren Schicksal nicht Prozessgegenstand war, erfolgte letztlich der Freispruch.
Anschließend war Toberentz wieder in leitender Funktion bei der westdeutschen Kriminalpolizei tätig. Weitere Ermittlungen und Vernehmungen in den 1950er und 1960er Jahren verliefen ohne Ergebnis. So wurde Toberentz am 13. Januar 1964 von Beamten desHessischen Landeskriminalamtes in Wiesbaden vernommen und leugnete, dass auch Kinder in Uckermark interniert gewesen seien. Über ihren weiteren Lebensweg ist nichts bekannt.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
- Silke Schäfer: Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück. Berlin 2002 (Dissertation als pdf)
- Angelika Ebbinghaus (Hrsg.): Opfer und Täterinnen. Frauenbiographien des Nationalsozialismus. S. Fischer Verlag, Frankfurt a.M. 1996, ISBN 3-596-13094-8.
- Katja Limbächer, Maike Merten, Bettina Pfefferle: Das Mädchenkonzentrationslager Uckermark. Unrast, 2000 bzw. 2005 - 2. Auflage. 294 Seiten. ISBN 3-89771-202-4
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Mädchenkonzentrationslager Uckermark – Ausstellungskatalog (PDF-Datei; 681 kB)