Benefiziat

 
 
Dieser Artikel erläutert Kirchenrecht, zu Studentenwesen siehe Benefiziant.

Benefiziat (auch lat. Benefizium) ist ein ehemaliger Amtstitel der römisch-katholischen Kirche für einen Kleriker, der seinen Unterhalt vom Ertrag einer Pfründe erhielt. Dabei handelt es sich bis heute um ein von der zuständigen kirchlichen Autorität vergebenesRechtsinstitut auf Pfarreiebene, das aus Kirchenamt und nutzungsfähiger Vermögensmasse besteht.

Man kann dabei zwischen Stifts-, Schloss-, Schul- und Pfarrbenefiziaten unterscheiden, sowie Kuratbenefizium. Der Inhaber des Titels hatte in der Regel ein vom Pfarrhof bzw. Pfarrhaus unabhängiges Wohnhaus, das so genannte Benefiziatenhaus.

Die Aufgaben heutiger Träger des Titels Benefiziat unterscheiden sich nicht mehr von denen eines Kaplans. So bezeichnet der Titel heute lediglich einen Kaplan, der nicht im Haushalt des Pfarrers wohnt, sondern einen eigenen Hausstand unterhält. Die Bezahlung erfolgt kaum noch über die ursprünglichen Benefizien: Um eine einheitliche Besoldung zu gewährleisten, wird gleichzeitig mit der Verleihung eines Benefiziums ein Verzicht auf die Erträge daraus im Ausgleich zu einer regulären Besoldung statt dieser Erträge angestrebt. Am Dom unterscheidet den Dombenefiziaten von den Domvikaren, dass er dem Domstift nicht angehört.

Mit Benefiziat wurde aber nicht nur der Inhaber einer Pfründe bezeichnet, sondern auch ein Studierender, der Unterstützung, beispielsweise ein Stipendium, aus einer Stiftung bezog.